Barrierefreiheitserklärung

Food Court Siegen / Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Food Court Siegen bzw. das Studierendenwerk Siegen ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit § 3 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) in ihrer jeweils geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://www.foodcourt-siegen.de/

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der BITV NRW weitgehend vereinbar.

Die Überprüfung der Website ergab, dass die wesentlichen Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, erfüllt sind. Einzelne Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

Der Food Court Siegen bzw. das Studierendenwerk Siegen arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren weiter zu reduzieren.

2. Noch nicht barrierefreie Inhalte

a) Unverhältnismäßige Belastung:
– Die barrierefreie Aufbereitung automatisch generierter Speisepläne (PDF) ist derzeit technisch nicht möglich.

Die Speisepläne werden systemseitig automatisiert erzeugt. Eine nachträgliche barrierefreie Strukturierung der PDF-Dateien würde einen unverhältnismäßigen technischen und organisatorischen Aufwand darstellen.

Die Inhalte des Speiseplans sind jedoch barrierefrei direkt auf der Website abrufbar.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02. Dezember 2025 erstellt und zuletzt am 13. Februar 2026  auf Grundlage einer Selbsteinschätzung mit Unterstützung automatisierter Tests (u. a. WAVE von WebAIM) aktualisiert. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

4. Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit dieser Website haben, wenden Sie sich gerne an:

Studierendenwerk Siegen
Abteilung Kommunikation
E‑Mail: info [at] studierendenwerk.uni-siegen.de
Telefon: 0271 740–0

Sie können uns Barrieren oder Probleme bei der Nutzung der Website per E‑Mail oder telefonisch mitteilen.

5. Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

Diese Ombudsstelle hat die Aufgabe, Streitfälle zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen zu klären. Das Verfahren ist kostenfrei und unabhängig.

Kontakt Ombudsstelle:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E‑Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Web: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Antrag auf Durchführung eines Ombudsverfahrens (PDF):
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/antrag_ombudsverfahren_bf.pdf

6. Zusammenfassung für Prüfbehörden

Der Food Court Siegen bzw. das Studierendenwerk Siegen erfüllt seine Verpflichtung als öffentliche Stelle zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote.

Die Website entspricht weitgehend den Anforderungen der BITV NRW.

Verbleibende Einschränkungen betreffen ausschließlich automatisiert generierte PDF-Speisepläne, deren barrierefreie Aufbereitung derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.

Die Erklärung enthält alle gemäß BITV NRW vorgeschriebenen Angaben und ist öffentlich zugänglich.